CuraHome Intensivpflege | Wer hat Anspruch auf häusliche Intensivpflege?
Wer hat Anspruch auf
häusliche Intensivpflege?
Anspruch auf häusliche Intensivpflege haben Menschen, bei denen ein Arzt einen dauerhaften, hochkomplexen medizinischen Pflegebedarf feststellt und bei denen eine lückenlose Betreuung durch eine examinierte Pflegefachkraft medizinisch notwendig ist.
Einen bestimmten Pflegegrad braucht man dafür nicht. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Im Einzelnen hängt der Anspruch von vier Dingen ab:
1. Die medizinischen Voraussetzungen
- Abhängigkeit von einem Beatmungsgerät
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- Versorgung mit einer Trachealkanüle
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- Schwere Schluckstörungen mit Erstickungsgefahr
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- Instabile neurologische Erkrankungen wie Wachkoma oder schwere Schlaganfallfolgen
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- Hohe Querschnittlähmung oder neuromuskuläre Erkrankungen wie ALS
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Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der konkrete Pflegebedarf: Kann diese Person sicher zu Hause leben, wenn rund um die Uhr eine Fachkraft anwesend ist? Wenn ja, ist häusliche Intensivpflege die richtige Lösung.
Menschen mit einem künstlichen Luftröhrenzugang benötigen regelmäßige Pflege des Tracheostomas, Absaugen von Atemwegssekret und – je nach Situation – den fachgerechten Wechsel der Trachealkanüle. Auch hier ist eine sofortige Reaktionsfähigkeit rund um die Uhr erforderlich.Â
2. Die ärztliche Verordnung
Ein zugelassener Arzt – in der Regel ein Facharzt für Pneumologie, Neurologie oder Innere Medizin – stellt die Verordnung aus. Dazu gehören ein Behandlungsplan und eine sogenannte Potenzialerhebung, in der geprüft wird, ob eine Verbesserung des Zustands möglich ist – zum Beispiel eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät. Krankenhausärzte können die Verordnung im Rahmen der Entlassungsplanung ebenfalls ausstellen.
3. Die häusliche Situation
Die Wohnung muss für die Versorgung geeignet sein. Das bedeutet vor allem:
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- Genug Platz für ein Pflegebett, Beatmungsgerät und weitere medizinische Hilfsmittel
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- Ausreichend breite Türen und wenn nötig ein barrierefreies Bad
Sind Umbaumaßnahmen notwendig, kann die Pflegekasse Zuschüsse gewähren. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft dabei, den Bedarf frühzeitig zu klären.
4. Qualifizierter Pflegedienst
Die häusliche Intensivpflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Die Versorgung übernimmt ein zugelassener ambulanter Intensivpflegedienst. Alternativ ist auch eine spezialisierte Intensivpflege-Wohngemeinschaft möglich, falls das eigene Zuhause nicht geeignet ist.
Wie läuft die Beantragung ab?
- 1. Der Arzt stellt Verordnung und Behandlungsplan aus.
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- 2. Die Unterlagen werden bei der Krankenkasse eingereicht.
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- 3. Der Medizinische Dienst prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
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- 4. Die Krankenkasse erteilt die Genehmigung – erst dann beginnt die Versorgung.
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