CuraHome Intensivpflege | Was ist Voraussetzung für außerklinische Intensivpflege – und wie wird sie verordnet?
Was ist Voraussetzung für
außerklinische Intensivpflege –
und wie wird sie verordnet?
Außerklinische Intensivpflege bedeutet: Ein Mensch wird nicht im Krankenhaus, sondern zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft intensivpflegerisch versorgt. Das ist möglich – aber an klare Bedingungen geknüpft.
Geregelt ist das in § 37c SGB V und in der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die seit Januar 2023 gilt.
Wer hat Anspruch?
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen drei Dinge zutreffen:
Eine Pflegefachkraft muss immer da sein. Der Gesundheitszustand der betroffenen Person ist so ernst, dass stundenweise Besuche nicht ausreichen. Eine examinierte Pflegefachkraft muss rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit sein.
Es können jederzeit gefährliche Situationen entstehen. Ob ein Beatmungsgerät Alarm schlägt, die Trachealkanüle verstopft oder der Kreislauf einbricht – solche Situationen müssen sofort erkannt und behandelt werden. Es reicht, dass sie jederzeit auftreten könnten.
Weder die betroffene Person noch Angehörige können die Versorgung allein übernehmen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen erfordern eine ausgebildete Fachkraft.
Wer darf die Intensivpflege verordnen?
Nicht jeder Arzt darf die außerklinische Intensivpflege verordnen – das ist gesetzlich geregelt. In der Regel sind es Fachärzte für Pneumologie, Neurologie, Anästhesiologie oder Innere Medizin. Auch Krankenhausärzte können im Rahmen der Entlassplanung eine Verordnung ausstellen. Welche Praxis in Ihrer Region berechtigt ist, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie läuft das Verordnungsverfahren ab?
Schritt 1: Potenzialerhebung
Der Arzt prüft zunächst, ob eine Verbesserung des Gesundheitszustands möglich ist – zum Beispiel ob eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät oder von der Trachealkanüle realistisch erscheint. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
Schritt 2: Behandlungsplan
Der Arzt legt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, welche Ziele die Pflege verfolgt und wo die Versorgung stattfindet.
Schritt 3: Verordnung
Der Arzt stellt die Verordnung aus.
Schritt 4: Genehmigung durch die Krankenkasse
Verordnung und Behandlungsplan werden bei der Krankenkasse eingereicht. Diese prüft gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Versorgung darf erst beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.
Wer zahlt?
Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Für Erwachsene kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen; wie hoch diese im Einzelfall ist, klärt die zuständige Krankenkasse.
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