CuraHome Intensivpflege | Was bedeutet 1:1-Pflege?

Was bedeutet 1:1-Pflege?

Bei der 1:1-Pflege betreut eine examinierte Pflegefachkraft während ihrer gesamten Schicht ausschließlich eine einzige pflegebedürftige Person. Es gibt keinen Wechsel zu anderen Patientinnen oder Patienten, keinen Zeitdruck durch parallele Einsätze, die gesamte Aufmerksamkeit gilt einer Person.

Diese Versorgungsform ist vor allem in der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege verbreitet und findet in der Regel im häuslichen Umfeld der betroffenen Person statt.

Was macht die 1:1-Pflege besonders?

Exklusive Einzelbetreuung

Eine Pflegefachkraft, ein Mensch – das ist das Grundprinzip. Wer einen extrem hohen Pflegebedarf hat, kann nicht zwischen Besuchen eines ambulanten Dienstes versorgt werden. Die 1:1-Pflege stellt sicher, dass immer jemand da ist, der sofort reagieren kann: ohne Verzögerung, ohne Unterbrechung durch andere Aufgaben.

Vertrautes Zuhause statt Klinik

Die Betreuung findet dort statt, wo die betroffene Person lebt – in den eigenen vier Wänden, mit gewohnter Umgebung, eigenem Rhythmus und familiärem Umfeld. Das wirkt sich nachweislich positiv auf Wohlbefinden und Lebensqualität aus. Der Grundgedanke des deutschen Pflegrechts – ambulant vor stationär – spiegelt sich in dieser Versorgungsform unmittelbar wider.

Lückenlose Versorgung rund um die Uhr

Damit die Betreuung wirklich durchgehend gewährleistet ist, arbeiten in der 1:1-Pflege mehrere Pflegefachkräfte im Schichtsystem. Sie wechseln sich ab, sodass zu jeder Tages- und Nachtzeit eine qualifizierte Fachkraft anwesend ist – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Für wen ist die 1:1-Pflege geeignet?

Die 1:1-Betreuung richtet sich an Menschen, deren medizinischer Bedarf so hoch ist, dass eine ambulante Versorgung nicht ausreicht. Typische Situationen sind:

  • 1. Beatmungspflicht: Personen, die dauerhaft oder zeitweise invasiv oder nicht-invasiv beatmet werden und deren Zustand jederzeit kippen kann
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  • 2. Tracheostoma: Menschen mit einem künstlichen Luftröhrenzugang, die auf engmaschige Überwachung und regelmäßige Pflege angewiesen sind
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  • 3. Schwere neurologische Erkrankungen: etwa Wachkoma, ALS, schwere Schlaganfallfolgen oder fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung mit vitaler Gefährdung
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  • 4. Schwere chronische Erkrankungen von Herz, Lunge oder anderen lebenswichtigen Organen, bei denen unvorhersehbare Krisen jederzeit auftreten können

Was unterscheidet die 1:1-Pflege von anderen Versorgungsformen?

Klassische ambulante Pflegedienste besuchen in der Regel mehrere Personen nacheinander – was für viele Pflegesituationen vollkommen ausreicht, bei intensivpflegerischem Bedarf aber nicht genügt. Stationäre Einrichtungen bieten zwar Rund-um-die-Uhr-Präsenz, teilen diese aber auf mehrere Bewohnerinnen und Bewohner auf. Die 1:1-Pflege kombiniert das Beste beider Ansätze: die ständige Präsenz einer Pflegefachkraft mit dem persönlichen, häuslichen Umfeld.

Wie wird die 1:1-Pflege finanziert?

Die Kosten für die 1:1-Betreuung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung – sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Voraussetzungen nach § 37c SGB V erfüllt sind. Die Pflegekasse ist für die Finanzierung der Intensivpflege selbst nicht zuständig, kann jedoch ergänzende Leistungen beisteuern. Verbindliche Auskunft zur Kostenfrage erteilt die zuständige Krankenkasse.

Kontakt

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