CuraHome Intensivpflege | Welcher Pflegegrad ist bei Intensivpflege erforderlich?

Welcher Pflegegrad ist bei
Intensivpflege erforderlich?

Für die außerklinische Intensivpflege ist kein bestimmter Pflegegrad Voraussetzung. Der Anspruch auf diese Versorgungsform richtet sich ausschließlich nach dem medizinischen Bedarf, also danach, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Medizinische Dienst der Krankenkasse den Bedarf bestätigt.

In der Praxis liegt bei Menschen, die außerklinische Intensivpflege erhalten, häufig eine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 oder 5 vor – schlicht, weil der pflegerische und gesundheitliche Unterstützungsbedarf in diesen Fällen in der Regel sehr hoch ist.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die Voraussetzungen gemäß § 37c SGB V erfüllt sind. Für Erwachsene kann eine gesetzliche Zuzahlungspflicht bestehen; die genauen Regelungen hängen vom Einzelfall und der jeweiligen Krankenkasse ab. Verbindliche Auskünfte zur Kostenfrage erteilt die zuständige Krankenkasse.

Pflegegrad und Intensivpflege: zwei getrennte Wege

Ein häufiges Missverständnis: Pflegegrad und außerklinische Intensivpflege laufen über zwei verschiedene Stellen. Der Pflegegrad wird beim Medizinischen Dienst im Auftrag der Pflegekasse begutachtet, die Intensivpflege hingegen von der Krankenkasse genehmigt. Beide Anträge können und sollten gleichzeitig gestellt werden, um keine Zeit zu verlieren.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie für einen Angehörigen eine außerklinische Intensivpflege organisieren möchten, sind in der Regel drei Schritte wichtig: die ärztliche Verordnung, die Genehmigung durch die Krankenkasse und – sofern noch nicht vorhanden – die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse. Liegt bereits ein Krankenhausaufenthalt vor, unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses häufig bei den ersten Schritten.

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